1. Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.
2. Voraussetzungen
Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe: keine
Anzahl der Pflichttauchgänge: keine
Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Sonderregelungen:
Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.
3. Ausbilderqualifikation
- VDST-CMAS-Tauchlehrer */**/***/****
4. Theoretischer Teil
- Unterrichtseinheiten: -
- Lehrinhalte: -
- Prüfungsinhalte: -
5. Praktischer Teil
- Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
- Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
- Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder
- Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder
Tauchschüler müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten zunächst unter schwimmbadähnlichen Bedingungen und anschließend im Freiwasser vorzuführen.
Übungsinhalte:
- Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel
- Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers)
- Ein- und Ausstiege
- Ausblasen von Schnorchel und Atemregler
- Wechsel von Schnorchel auf Atemregler beim Schwimmen an der Oberfläche
- Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske
- Schwimmen unter Wasser
- Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske
- Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche
- Wieder Auffinden des Atemreglers unter Wasser
- Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente
- Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche
- Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung
- Pflege der Ausrüstung
- Grundlegende Handzeichen
6. Erfolgskontrolle
Der Ausbilder stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungstauchgänge sicher, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt werden.
7. Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist eine DTSA Basic Karte, die vom Tauchlehrer ausgefüllt wird.