1. Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.
2. Voraussetzungen
Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Sonderregelungen:
- Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 1.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.
3. Ausbilderqualifikation
Ausbilder: VDST-DSB-Jugendleiter (Tauchen), VDST-DSB-Übungsleiter C (Tauchen), VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
4. Theoretischer Teil
- Unterrichtseinheiten: 6
- Lehrinhalte: Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.
- Prüfungsinhalte: Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.
5. Praktischer Teil
- Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
- 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
- 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
- Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
- 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
- 25 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
- Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.
- Übungen (mit DTG-Ausrüstung):
- In 2 bis 5 Meter Tiefe Ablegen des DTG, 10 Meter Wegtauchen und aus dieser Entfernung Antauchen und Anlegen des DTG.
- In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus dem Zweitautomaten des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)
- In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Lungenautomaten langsames Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.
- In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3 Minuten Verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
- 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
6. Erfolgskontrolle
Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
7. Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde.